Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gustav Klaus Filmproduktion
Gustav Klaus Filmproduktion, Gustav Klaus, Witte Oever 13, 48268 Greven, Tel. 0157 58 46 90 99
I. Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der “Gustav Klaus Filmproduktion” (nachfolgend: “GK-Filmproduktion” genannt) und dem Auftraggeber, (nachfolgend “Auftraggeber” genannt), gelten für alle Aufträge, Angebote und Leistungen der GK-Filmproduktion ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Spätestens jedoch mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber.
2. Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eine schriftliche Zustimmung seitens GK-Filmproduktion.
3. Mit der Auftragserteilung gibt der Auftraggeber gegenüber GK-Filmproduktion ein verbindliches Angebot ab, den Vertrag mit ihm zu schließen. Vorher von GK-Filmproduktion abgegebene Angebote sind freibleibend.
4. „Filme“ im Sinne dieser AGB sind alle von der GK-Filmproduktion hergestellten Bewegtbilder im weitesten Sinne, gleich welcher technischen Form. Mithin Bewegtbilder wie beispielsweise Videos, Videoausschnitte, Still-Videos, Animationen, Standbilder aus Videos etc.
5. Ebenfalls von den AGB erfasst sind alle Aufträge, die Digitalbearbeitungen, Änderungen, Modifikationen von Bildern oder Filmen oder die Erteilung von Bild -/Videolizenzen zum Gegenstand haben. Diese Bedingungen gelten auch, wenn Änderungen oder Modifikationen nachträglich (i.S.e. laufenden Geschäftsbeziehung) in Auftrag gegeben werden.
6. Die GK-Filmproduktion ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern, sofern der Auftraggeber der Änderung zustimmt. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die einen Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs enthält, widerspricht.
7. Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail). Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
II. Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von GK-Filmproduktion erbracht werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen GK-Filmproduktion und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn GK-Filmproduktion mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
3. Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt GK-Filmproduktion von Ansprüchen Dritter frei.
4. Vertragspartner dieser AGB, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, können sowohl natürliche, juristische Personen, als auch rechtsfähige Personengesellschaften darstellen.
5. Mit der Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der Auftraggeber, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.
III. Kosten und Zahlungsbedingungen
1. Die von GK-Filmproduktion angegebenen Preise lauten in Euro (€). Für die Herstellung des Filmmaterials oder weiterer Leistungen (vgl. oben unter I) wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; evtl. Nebenkosten (Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten etc.) werden gesondert ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die GK-Filmproduktion die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist die GK-Filmproduktion berechtigt ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann die GK-Filmproduktion Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand nach Teilen sowie zusätzlich eine Anzahlung in Höhe von 30 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung vorab verlangen.
3. GK-Filmproduktion ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktionsbeginn, maximal jedoch 50% der Auftragssumme, zu fordern.
4. Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 10% ist vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird GK-Filmproduktion den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch GK-Filmproduktion widerspricht.
5. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die GK-Filmproduktion bei einer Verlängerung der Aufnahmearbeiten den vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbarten Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten wesentlich (mehr als 15%) überschritten, so ist auf der Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.
6. Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann GK-Filmproduktion gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.
7. Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme eines Films Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. GK-Filmproduktion hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
8. Hat der Auftraggeber der GK-Filmproduktion keine ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bild/Videomaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die GK-Filmproduktion behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild-/Videomaterial nicht veröffentlicht, angenommen oder für den zugedachten Zweck verwendet wird.
9. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche der GK-Filmproduktion durch den Auftraggeber.
10. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung durch folgende Teilzahlungen:
1/3 bei Vertragsschluss, 1/3 bei Drehbeginn, 1/3 bei Abnahme.
11. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das gelieferten Bild-/Videomaterial Eigentum der GK-Filmproduktion.
12. Ist ein Termin vereinbart und fällt dieser aus Gründen aus, die der GK-Filmproduktion nicht zu vertreten hat, ist sie berechtigt, die vorgesehene Zeit in Rechnung zu stellen, bzw. das Pauschalhonorar soweit ein solches vereinbart.
13. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch GK-Filmproduktion vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
14. Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
– bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars
– bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
– bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
– bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars
15. Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche eines Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus entstehende Mehrkosten sind auf Nachweis vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von GK-Filmproduktion zurückzuführen sind.
16. Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von GK-Filmproduktion verursacht wurde, z. B. durch Geräte- oder Materialschaden kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen
IV. Herstellung
1. Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber vor Beginn der Herstellung genehmigten Drehbuches. Ist die Erstellung eines Drehbuches nicht vorgesehen, sind das vereinbarte Konzept und die Inhalte des Films spätestens bei Auftragserteilung auf andere Weise schriftlich festzulegen.
2. GK-Filmproduktion trägt ausschließlich die Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt wurden.
3. Wenn der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss dieses Material durch GK-Filmproduktion aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt und diese an GK-Filmproduktion überträgt.
5. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an dem verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt.
6. Nach Fertigstellung des Rohschnitts erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die vorläufige Fassung des Films anzusehen und auf etwaige Mängel zu überprüfen. Erklärt sich der Auftraggeber mit dem Rohschnitt einverstanden, ist insoweit eine spätere Beanstandung ausgeschlossen.
V. Zeitplan
1. Vor Beginn der Herstellung legen der Auftraggeber und GK-Filmproduktion einen Zeitpunkt für die Fertigstellung des Filmes fest.
2. Stellt sich im Verlauf der Herstellung heraus, dass der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat GK-Filmproduktion den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.
3. Sofern die Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die der Auftraggeber oder ihm zurechenbare Dritte zu vertreten haben, insbesondere wenn erforderliche Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig erbracht werden, kann der vereinbarte Fertigstellungstermin entsprechend überschritten werden. Etwaige Mehrkosten aufgrund einer solchen Verzögerung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Falls GK-Filmproduktion feststellt, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unterrichtet.
5. Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, darf der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte oder unterbrochen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, ist GK-Filmproduktion berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
6. Für den Fall, dass der vereinbarte Fertigstellungszeitpunkt aufgrund von außergewöhnlichen Umständen nicht eingehalten werden kann, die GK-Filmproduktion trotz der gebotenen Sorgfalt weder beeinflussen noch vorhersehen kann (z.B. Naturgewalten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.) gilt Artikel V.3 entsprechend.
VI. Abnahme
1. GK-Filmproduktion übergibt den Film unmittelbar nach der Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder stellt diesen als Downloadlink bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.
2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Geschmacksretouren.
3. Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers, die allein auf die künstlerische Umsetzung des genehmigten Konzepts zurückgehen, können nur einmalig geltend gemacht werden. Nach erfolgter Korrektur ist GK-Filmproduktion nicht verpflichtet, weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.
4. Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen gegenüber GK-Filmproduktion schriftlich mitzuteilen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VII. Rechte
1. GK-Filmproduktion steht das Urheberrecht an den Bildern und Videos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von GK-Filmproduktion hergestellten Bilder und Videos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt GK-Filmproduktion Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Mit der Überlassung der Bilder oder Videos werden jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung. Davon umfasst sind insbesondere auch andere Konzern- oder Tochterunternehmen.
3. Das Nutzungsrecht(e) gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an GK-Filmproduktion auf den Auftraggeber über.
4. Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und/oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen.
5. Die Rohdaten (RAW) verbleiben bei GK-Filmproduktion.
6. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der GK-Filmproduktion. Das gilt insbesondere für eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, Veröffentlichung im Internet und auf „social media“, bei Werbemaßnahmen oder jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bild- oder Videomaterials. Veränderungen des Bild- oder Videomaterials durch Montage, Composing oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der GK-Filmproduktion gestattet.
7. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt GK-Filmproduktion berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden (z. B. in Showreels, auf ihrer Homepage, oder ihren Accounts), auch wenn in diesem Zusammenhang Marken, Werktitel oder Unternehmenskennzeichen des Auftraggebers oder sonstige geschützte Zeichen erkennbar sind.
VIII. Widerrufsbelehrung
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor Zahlung des ersten Abschlags zu widerrufen. Der Widerruf ist formlos und ohne Angabe von Gründen im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs zu richten an:
Gustav Klaus Filmproduktion
Witte Oever 13, 48268 Greven
info@gustavklaus.de
Telefonnummer: +49 157 58 46 90 99
Tritt der Auftraggeber danach von einem erteilten Auftrag zurück, kann die „GK-Filmproduktion” unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des vereinbarten Betrags für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die GK-Filmproduktion kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen in Zahlungsverzug ist. Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
IX. Haftung
1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet GK-Filmproduktion nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch GK-Filmproduktion oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung für Schäden wird nur im Rahmen der von GK-Filmproduktion abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.
2. Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar. Bei Feststellung eines durch GK-Filmproduktion verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn GK-Filmproduktion hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.
3. GK-Filmproduktion haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt GK-Filmproduktion keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.
4. Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdfirmen veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt GK-Filmproduktion hierfür keine Haftung.
5. Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel liegt bis zur Abnahme bei GK-Filmproduktion.
6. Soll GK-Filmproduktion auf Wunsch des Auftraggebers kundeneigene Geräte oder vom Auftraggeber beigestellte Geräte, die im Eigentum Dritter stehen, einsetzen, so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass diese Geräte ausreichend gegen Beschädigungen oder Verlust versichert sind. In einem solchen Fall erfolgt der Einsatz des Geräts auf Wunsch des Auftraggebers unter Ausschluss jeglicher Haftung.
X. Datenschutz
1. Die GK-Filmproduktion verwahrt die digitalen Rohdaten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte digitalen Rohdaten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
2. Nach Ablauf der drei Jahre muss der Auftraggeber nach Aufforderung durch GK-Filmproduktion entscheiden, ob das Material weiter – ab dann aber kostenpflichtig – eingelagert werden soll.
3. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
XI. Verschwiegenheit
GK-Filmproduktion und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
XII. Wichtige Hinweise
1. Soweit GK-Filmproduktion mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen hat GK-Filmproduktion einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.
2. Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.
3. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben.
4. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
5. Der Auftraggeber kann diese AGB unter der Adresse jederzeit aufrufen und ausdrucken oder speichern.
https://drive.google.com/open?id=1F9RG6W4rUR5ebA4kSeGnE_fXqZ-7AEel
XIII. Salvatorische Klausel
1. Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per E-Mail gelten entsprechend.
2. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
XIV. Schlussbestimmungen
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und GK-Filmproduktion gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort ist der Sitz der GK-Filmproduktion in Greven.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Greven.